Abfallarten

In folgender Übersicht finden Sie Informationen zu den gängigsten Abfallarten, deren Abfuhr wir für Sie übernehmen können. So können Sie anhand Ihrer zur Abholung vorgesehenen Materialien schnell und einfach feststellen, um welche Abfall-Kategorie es sich in Ihrem konkreten Fall handelt. Die Übersicht ist alphabetisch sortiert und enthält generelle Informationen zur jeweiligen Abfallart sowie erlaubte bzw. nicht erlaubte Stoffe bei der Befüllung.

 

Bitte beachten Sie, dass die folgenden Materialien nur Beispiele für Bestandteile der Abfallarten sind. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern dient zu Ihrer ersten Orientierung. Sollten Sie Ihren Abfall nicht gefunden haben, fragen Sie diesen bitte in unserem Büro an. Scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren.

 

Kontrollieren Sie bitte vor der Abholung den Inhalt Ihres Containers auf nicht zugelassene Materialien, um dadurch entstehende Nachberechnungen zu vermeiden. Bei Fragen stehen wir Ihnen auch zu diesem Zeitpunkt gerne zur Verfügung.

Abfälle aus Entrümpelungen

  • Abfälle aus Entrümpelungen

    Egal ob Wohnung, Haus, Garage oder Lagerhalle - bei Entrümpelungen fallen meist eine Menge Dinge an, die entsorgt werden müssen. In den meisten Fällen sind Sie bei dieser Abfallart dann an der richtigen Adresse.

  • Das darf rein

    gemischte Abfälle, die typischerweise bei Entrümpelungs-Maßnahmen anfallen |Möbel | Sessel | Sofas | Schränke | Schrankinhalte | Teppiche | Kunststoffe | Glas | Hausrat | Geschirr | »Kleinzeug« | Textilien

  • Das darf nicht rein

    Mineralik, Sondermüll und gefährlicher Müll jeder Art | Flüssigkeiten jeder Art | Farben/Lacke/Öle | Glaswolle (Künstliche Mineralfasern) | asbesthaltige Baustoffe | Kunstschiefer | Reifen | Elektrogeräte | Batterien | Renovierungsabfälle | Bauschutt

Asbesthaltige Baustoffe

  • Asbesthaltige Baustoffe

    Baustoffe, die asbesthaltig sind oder auch nur sein könnten, müssen separat in sogenannten Big Bags entsorgt werden. Sie können die Big Bags entweder auch über uns beziehen oder eigene verwenden, sofern der Aufdruck »Achtung - enthält Asbest« vorhanden ist.

  • Das darf rein

    Wellplatten | Kunstschiefer | Blumenkübel | Die Abfälle müssen nach TRGS519 in spezielle hierfür geeignete und beschriftete Big Bags verpackt, mit Bändchen verschlossen und an den Überlappungen zusätzlich mit Gewebeband verklebt werden. Die Big-Bags dürfen nur bis zur gekennzeichneten Füllgrenze beladen werden!

  • Das darf nicht rein

    unverpackte Abfälle | Rissige, überladene, falsch gepackte oder Big Bags ohne Warnhinweis sind von der Annahme ausgeschlossen. | Die Abfälle dürfen mit keinerlei anderen Abfällen vermischt sein!

Baumischabfall

  • Baumischabfall

    Die häufigste Abfallart, wenn es um die breite Entsorgung von Bau- und Renovierungsabfällen geht. Gewerbliche Kunden müssen die Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung beachten. Diese finden Sie mit einer einfachen Suche kostenlos im Internet.

  • Das darf rein

    »Alles, was beim Bau oder Renovierung anfällt« | Fußbodenbeläge | Teppichboden | Kunststoffe | Holz | Bauschutt | Erdaushub | Glas | Fenster und Türen (auch mit Glaseinsatz) | Dachpappe bituminös ...

  • Das darf nicht rein

    Sonderabfälle jeder Art | Flüssigkeiten jeder Art | Farben/Lacke/Öle | Glaswolle (Künstliche Mineralfasern) | asbesthaltige Baustoffe | Kunstschiefer | Reifen | Elektrogeräte | Batterien | Styropor/Styrodur mit mehr als 20 % des Containerinhalts

Bauschutt, recyclingfähig

  • Bauschutt, recyclingfähig

    Bei recyclingfähigem Bauschutt handelt es sich um mineralisches Gestein, welches für das Recycling geeignet ist. Erlaubt ist eine Kantenlänge von max. 70 cm, bei Überschreitung dieser Länge müssen wir einen Überlängenzuschlag erheben.

  • Das darf rein

    Beton | Stahlbeton | Pflaster | Naturstein | Findlinge | Ziegelstein (»Brandsteine«) | Kalksandstein | Mörtel | Estrich | Fliesen | Keramik | Dachziegel | Naturschiefer (kein Kunstschiefer!) | bituminöser Strassenaufbruch (nicht teerhaltig) | Zementreste ...

  • Das darf nicht rein

    schadstoffbelastes Material oder Sonderabfälle jeder Art | Kunstschiefer |Bimsstein | Gasbeton | Ytong/»Hebel« | Rigips | Glas | Heraklith | Styropor-/Folien-/Ölpapier-Unterlagen (speziell bei Estrich oder Fliesen) | Erde-Bauschutt-Gemische | Baumischabfall

Bauschutt, nicht recyclingfähig

  • Bauschutt, nicht recyclingfähig

    Bei nicht-recyclingfähigem Bauschutt handelt es sich hingegen um mineralisches Gestein, welches nicht oder nicht vollständig für das Recycling geeignet ist. Gerne helfen wir Ihnen bei der Identifizierung Ihres Bauschutts.

  • Das darf rein

    Bimsstein | Gasbeton | Ytong/»Hebel« | Gips (kein Rigips) | Bauschutt Gemische, die zwar RC-fähigen Bauschutt, aber auch Beimengungen der o.g. Steinarten enthalten | Erde-Bauschutt-Gemische

  • Das darf nicht rein

    schadstoffbelastetes Material oder Sonderabälle jeder Art | Kunstschiefer | Rigips | Glas | Heraklith | Baumischabfall jeder Art

Bio

  • Bio

    Im Herbst schütteln die Bäume ihr Haupt - und Sie den Kopf, wenn Sie das ganze Laub zusammenkehren und entsorgen müssen. Haben Sie Garten- und Parkabfälle zu entsorgen, ist dies die richtige Abfallart.

  • Das darf rein

    kompostierbare Abfälle | Gras/Grünschnitt | Astwerk in beliebiger Dicke | Laub | Wurzeln und Stammholz nach Rücksprache

  • Das darf nicht rein

    Steine jeglicher Art und Größe (auch sehr kleine) | behandeltes Holz wie Bretter/Balken o.ä. | Aschen oder verbranntes Gehölz | Plastiktüten | Folien

Eisenschrott und Metalle

  • Eisenschrott und Metalle

    Sie möchten sich den Weg zum Schrottplatz sparen und uns die Entsorgung Ihrer Metalle und Ihres Eisenschrotts überlassen? Dann werden Sie hier vermutlich fündig: die Abfallart für alles, was glänzt, blitzt und rostet.

  • Das darf rein

    Eisen und Metalle ohne Fremdstoffe in jeglicher Form z.B. Tür-/Fensterrahmen, Regale, Badewannen/Duschtassen, Eisenträger | KFZ-Teile ohne Öle/Batterien/Reifen | Fässer, Gasflaschen oder andere geschlossene Behältnisse müssen geöffnet werden!

  • Das darf nicht rein

    Behältnisse, die Restinhalte jeglicher Art enthalten | Elektrogeräte | Gasflaschen mit Verschluss | geschlossene Feuerlöscher | geschlossene Fässer

Erdaushub

  • Erdaushub

    Für viele Arbeiten an Bau und Garten muss erstmal Platz im Boden geschaffen werden. Sprich: je nach Größe des Lochs an die Schaufel oder in den Bagger und raus mit der Erde. Hier finden Sie die erlaubten Inhaltsstoffe dieser Abfallart.

  • Das darf rein

    Unbelasteter Bodenaushub der Deponieklasse Z0 ohne Beimengungen von Betonresten, Pflaster o.ä. | sandiger und kiesiger Boden | Lehm | Grasnarbe nur nach Rücksprache (abgemäht)

  • Das darf nicht rein

    Schadstoffbelastete Böden | Erde-Bauschutt-Gemische | Beton- oder Bitumenreste | Wurzelwerk

Glas

  • Glas

    Scherben bringen Glück, sorgen aber auch oft für Fragezeichen, wenn es um die Entsorgung größerer Mengen an Glas geht - der Altglas-Container ist dann keine Option mehr. Gerne übernehmen wir die Abfuhr von Glas für Sie, weiteres zu dieser Abfallart finden Sie hier.

  • Das darf rein

    Hohlglas und Flachglas jeglicher Art | Glasbausteine

  • Das darf nicht rein

    glasfremde Produkte | Holz- oder Metallrahmen

Holz, Sorte A1 – A3

  • Holz, Sorte A1 - A3

    Holz ist in der Entsorgung nicht gleich Holz: Bei der Abfuhr muss nach den Sorten A1 - A3 und der Sorte A4 unterschieden werden. Welche Holz-Materialien zur ersten Sorte gehören, erfahren Sie hier.

  • Das darf rein

    Paletten | Bretter/Balken aus dem Innenbereich | Boden- oder Deckenbelag | Holzlaminat | Spanplatten (auch beschichtet) | Innentür-Zargen und -blätter | Möbelholz ohne Glaseinsätze | Sperrholz | Kleine Scharniere/Schrauben/Nägel dürfen im Holz verbleiben.

  • Das darf nicht rein

    Hölzer aus Außenbereichen | Fensterrahmen | Dachlatten und Dachbalken | Aussenkonstruktionen (Zäune) | mit Holzschutzmitteln behandelte Hölzer | Brandholz | Wurzeln und Stammholz | mit Teppich o.ä. beklebte Hölzer

Holz, Sorte A4

  • Holz, Sorte A4

    Das Gegenstück zur Sorte A1 - A3 in der Holzentsorgung: Verschaffen Sie sich hier einen ersten Überblick darüber, welche Materialien unter die Sorte A4-Holz fallen. Nicht fündig geworden? Dann schauen Sie doch mal eine Abfallart weiter oben.

  • Das darf rein

    Hölzer aus Außenbereichen | Jägerzäune | Palisaden | Fensterrahmen | Dachlatten und -balken | Brandholz

  • Das darf nicht rein

    mit PCB oder anderen Schadstoffen belastete Hölzer | Wurzeln und Stammholz | Glaseinsätze

Künstliche Mineralfasern (Glaswolle)

  • Künstliche Mineralfasern (Glaswolle)

    Juckreiz vorprogrammiert: Glaswolle. Entsprechende Abfälle müssen gemäß TRGS 521 in KMF-Big Bags verpackt sein (mit KMF-Warnhinweis versehen), diese mit Band verschlossen und luftdicht verklebt.

  • Das darf rein

    Künstliche Mineralfaserabfälle | Glaswolle | Steinwolle

  • Das darf nicht rein

    unverpackte Abfälle | Rissige, überladene, falsch gepackte oder nicht gekennzeichnete Big Bags | Die Abfälle dürfen mit keinerlei anderen Abfällen vermischt sein!

Papier, Pappe und Kartons

  • Papier und Pappe

    Die passende Abfallart zur Entsorgung von Papier, Pappe und Kartons. Bitte beachten Sie: Es erfolgt hier keine Vernichtung nach Bundesdatenschutzgesetz. Falls Sie vertrauliche Dokumente zu entsorgen haben, so erkundigen Sie sich bitte in unserem Büro.

  • Das darf rein

    Abfälle aus Papier und Pappe ohne Fremdstoffe | leere Kartonagen | Verpackungen ohne Kunststoff/Folien | Bücher | Papiere ohne Ordner oder Folienhüllen

  • Das darf nicht rein

    Aktenordner | Folienhüllen | Bücher mit Kunststoff- oder Ledereinband | mit anderen Verpackungsmaterialien (Folien/Styropor) gefüllte Kartonagen | Tapeten